Sachverständiger Tauche

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ronny Materne-Steidel Tauche

Ronny Materne-Steidel

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 033675 279 010
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Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeister
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tauche steht Ihnen Herr Ronny Materne-Steidel als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Ronny Materne-Steidel kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tauche, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tauche kommen bzw. sich nicht in Tauche auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Tauche - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Tauche befindet sich  mit rund 3.900 Einwohnern im südwesten des Landkreises Oder-Spree in Brandenburg. Tauche liegt auf beiden Seiten der Spree zwischen Schwielochsee und Unterspreewald. Die Stadt Beeskow ist von der Gemeinde Tauche nur wenige Kilometer entfernt. Beeskow hat ca. 8.200 Bewohner.
Im Norden grenzt Tauche an das Amt Scharmützelsee und die Gemeinde Tietz-Neuendorf, im Nordosten an Beeskow und im Osten an die Stadt Friedland. Im Süden grenzt Tauche an das Amt Lieberose/ Oberspreewald und im Südwesten an die Gemeinde Märkische Heide (Landkreis Dahme-Spreewald). Westlich von Tauche befindet sich die amtfreie Stadt Storkow.
Die Gemeinde Tauche gliedert sich in folgende Ortsplätze und Ortsteile: Briescht, Falkenberg, Giesensdorf (Wulfersdorf), Görsdorf , Blabber und Drobsch, Kossenblatt, Lindenberg, Mittweide, Ranzig, Stremmen, Tauche, Trebatsch, "Leichhardt-Gemeinde", Werder/Spree.
Die Bundesstraße 87 führt von Tauche aus nach Lübben und Beeskow. Tauche liegt an der Landesstraße L 422 zwischen Wendisch Rietz und Beeskow sowie der L 443 zwischen Tauche und Biebersdorf.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Berliner Straße 30
15848 Beeskow

Bauamt:
Beeskower Chaussee
15848 Tauche
Tel: (033675)

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Eisenbahnstraße
15517 Fürstenwalde/Spree

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